Lieber die Verschlossene Auster

Der Presserat rügte Holger Friedrich wegen Verletzung des Quellenschutzes. Reichelt scheiterte vor Gericht. Warum Friedrich seine Entscheidung verteidigt und dennoch einen Fehler einräumt.
Am 17. Juni 2023 verlieh Netzwerk Recherche Holger Friedrich die „Verschlossene Auster“. Der Negativpreis für Informationsblockierer wurde eigens für ihn umgewidmet. Zwei Tage zuvor hatte ihn der Deutsche Presserat wegen Verletzung des Informantenschutzes gerügt.
In seiner Laudatio stellte der Journalist Georg Mascolo zwei Erklärungen für Friedrichs Verhalten zur Wahl: Entweder habe Friedrich den Informantenschutz nicht verstanden oder er ignoriere ihn bewusst. Dann folgte der Satz: „Die genaue Motivation muss nicht näher aufgeklärt werden.“
Für einen Investigativjournalisten und eine Journalistenvereinigung, die gründliche Recherche zu ihrem Anspruch macht, ist das eine unerwartete Aussage. Denn Friedrich stand vor einem Dilemma, das sich nicht durch die Anwendung einer einzelnen Regel auflösen ließ. Er musste unterschiedliche Pflichten und mögliche Folgen gegeneinander abwägen. Er wusste um das Dileamma und nahm eine Güterabwägung vor.
Was war geschehen?
Im April 2023 hatte der ehemalige BILD-Chefredakteur Julian Reichelt Friedrich vertrauliche Informationen aus dem Axel-Springer-Umfeld angeboten. Darunter befanden sich private Chatnachrichten mit einer früheren Mitarbeiterin, mit der Reichelt eine persönliche Beziehung gehabt hatte. Sie hatte später Vorwürfe gegen ihn erhoben.
Reichelt wollte sich mithilfe der Nachrichten in einem wiederaufgeflammten Arbeitsrechtsstreit mit seinem vormaligen Arbeitgeber, dem Axel Springer Verlag entlasten. Eine weitere Veröffentlichung hätte ihn möglicherweise rehabilitiert, zugleich aber die junge Frau erneut einer öffentlichen Auseinandersetzung über ihr Privatleben ausgesetzt. Friedrich ließ den Vorgang juristisch prüfen und die Rechtsabteilung von Axel Springer über Reichelts Kontaktaufnahme informieren. Unabhängig davon hatte Reichelt seine Informationen auch der Redaktion angeboten. Chefredakteur Tomasz Kurianowicz prüfte das Material und lehnte eine Veröffentlichung ab.
Ein Mensch, drei Verantwortungen
Als Unternehmer war Friedrich an professionelle Standards gebunden. Dazu gehört ein verantwortlicher Umgang mit vertraulichen Informationen, die Vermeidung von Interessenkonflikten und der Schutz Dritter.
Als Verleger musste Friedrich den journalistischen Quellenschutz berücksichtigen. Ziffer 5 des Pressekodex verlangt, Informanten grundsätzlich nicht ohne ihre Zustimmung preiszugeben. Der Presserat wertete die Information an Springer deshalb als Verstoß.
Dieser Grundsatz ist wichtig, denn ohne das Vertrauen in den Schutz ihrer Identität würden viele Informanten schweigen. Das gilt auch für Quellen, deren Motive zweifelhaft sind oder deren Informationen nicht veröffentlicht werden.
Als Mensch, Vater und Unternehmer stand Friedrich vor einer weiteren Frage. Er hat zwei Töchter. Wie würde er urteilen, wenn intime Nachrichten seiner Tochter zur öffentlichen Entlastung eines früheren Vorgesetzten verwendet werden sollten? Noch dazu in Medien öffentlich publiziert. Würde sich nicht jeder Vater wünschen, dass jemand ihre Privatsphäre schützt, selbst wenn dies andere Interessen berührt?
Friedrich erklärte bereits im April 2023, dass er die Verwendung solcher privaten Informationen für unvereinbar mit Persönlichkeitsrechten und professionellen Standards hielt. Reichelts Interesse, sich gegen Vorwürfe zu verteidigen, war berechtigt. Die junge Mitarbeiterin hatte ihrerseits ein Interesse daran, nicht unnötig öffentlich bloßgestellt zu werden. Friedrich gewichtete diesen möglichen Schaden höher als den Informationsgewinn. Auch das unzweifelhaft große Unterhaltungsinteresse in großen Teilen der Medien über die internen Auseinandersetzungen im Springerverlag begründet erst Recht nicht den (dauerhaften) Schaden am Selbstbestimmungsrecht der jungen Frau.
Aus unternehmerischer und persönlicher Perspektive war seine Entscheidung nachvollziehbar. Aus der Perspektive des Presserats war sie falsch. Zwei von drei Perspektiven sprechen für sein Verhalten. Die dritte steht dagegen. Eine Mehrheitsentscheidung lässt sich daraus dennoch nicht ableiten. Genau das kennzeichnet ein ethisches Dilemma.
Wie verbindlich sind journalistische Regeln?
Bereits am 6. Juni 2023 hatte das Landgericht Berlin einen Unterlassungsantrag Reichelts gegen Friedrich zurückgewiesen. Aus dem journalistischen Quellenschutz folge keine allgemeine einklagbare Geheimhaltungspflicht. Diese gerichtliche Entscheidung wurde in zwei weiteren juristischen Verfahren bestätigt. Ein viertes Verfahren wurde zurückgezogen, nachdem deutlich wurde, dass sich Friedrich auf gültiges Recht bezog und darauf bestand, dass Recht auch für Journalisten und Medien gelten müsse.
Der Presserat sah einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Pressekodex. Die Gerichte hingegen sahen keinen einklagbaren Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht und sahen auch keinen Rechtsverstoß.
Während Gesetze verbindlich sind, enthält der Pressekodex die Regeln einer freiwilligen beruflichen Selbstkontrolle. Er stellt Anforderungen, kann aber die übrigen rechtlichen und ethischen Pflichten nicht ersetzen. Wie schwierig seine Anwendung sein kann, zeigt schon die eigene Geschichte.
1976 veröffentlichten Journalisten vertrauliche Äußerungen zweier Bundeswehrgeneräle. Der Presserat nahm sie in Schutz, ergänzte aber aufgrund dieser Affäre den Kodex um Ziffer 5 zum Informantenschutz.
1977 recherchierte Günter Wallraff unter falschem Namen bei BILD. Seine Enthüllungen führten zu Rügen gegen die Zeitung. Wallraff selbst wurde für seine verdeckte Recherche ebenfalls gerügt. 2016 erhielt er den Ehrenpreis des Deutschen Fernsehpreises, ausdrücklich auch für seine Arbeit bei BILD. Eine journalistisch beanstandete Methode wurde damit später als bedeutende investigative Leistung gewürdigt.
Diese Fälle zeigen, wie abhängig die Beurteilung einer Handlung von ihrem Kontext, ihrem Zweck und ihren Folgen sein kann. Für den Presserat stand der Schutz des journalistischen Vertrauensverhältnisses im Mittelpunkt. Wie er Friedrichs unternehmerische und persönlichen Erwägungen berücksichtigte, bleibt in seiner veröffentlichten Begründung offen. Bemerkenswert bleibt Mascolos Gewissheit, dass die Motivation keiner weiteren Aufklärung bedürfe.
Obwohl Friedrich seine Sicht in einem exklusiven Interview im Manager Magazin vorab transparent gemacht hatte, weicht Mascolo der Einladung Friedrichs zur Debatte einer Modernisierung der Medienethik in Deutschland bis heute aus.
Was lehrt uns die Verschlossene Auster?
Rückblickend räumt Friedrich ein, er hätte Julian Reichelt vorher die Gelegenheit geben sollen, den Fall eigenständig aufzuräumen. Diesen Schritt habe er wegen Reichelts publizistischen Agierens als Chefredakteur der BILD in den Jahren zuvor gegen den Berliner Verlag, seine Mitarbeiter und ihn selbst nicht in Betracht gezogen. Das sei ein Fehler gewesen.
An seiner grundsätzlichen Entscheidung hält Friedrich fest und hat sie mehrfach auch öffentlich erläutert. Die Privatsphäre junger Mitarbeiterinnen vor vermeidbarer öffentlicher Bloßstellung zu schützen, betrachtet er weiterhin als richtig.
Viel genutzt hat sein Versuch nicht. DIE ZEIT rekonstruierte den Vorgang im Juli 2023 ausführlich und berichtete dabei erneut über die privaten Nachrichten der ehemaligen Mitarbeiterin. Aus Friedrichs Perspektive trat damit gerade das ein, was er hatte verhindern wollen. Ob der Betroffenen dadurch ein zusätzlicher konkreter Schaden entstand, ist nicht belegt.
Die spätere Einsicht Friedrichs betrifft somit sein Vorgehen, nicht die ethische Priorität seiner Entscheidung. Er hätte Reichelt zunächst Gelegenheit geben sollen, die Angelegenheit selbst zu klären. Die Verantwortung, Menschen vor vermeidbarer Bloßstellung zu schützen und sein Unternehmen vor Risiken zu bewahren, würde er deshalb nicht aufgeben. Er ist nach wie vor der Meinung, dass die ethischen Standards der Medien in Deutschland einer Revision bedürfen. So beispielsweise im Quellenschutz, wenn Information aus staatlichen oder geheimdienstlichen Strukturen unter dem Deckmantel des Quellenschutzes intransparent in Redaktion eingesteuert werden. Die Diskussion darüber hat das von Mascolo mit gegründete Netzwerk Recherche wie auch der Presserat bisher verweigert.
Friedrich nimmt daher die Verschlossene Auster lieber an, als seine Grundsätze aufzugeben.
Der ehrliche Blick in den Spiegel zählt mehr als ein verlogener Bericht im Spiegel.